Gleich = Schaltung
Das Institut für Friedensforschung hat die die mittelbare Angehörigkeit im Art. 3 und die un-mittelbare Angehörigkeit der Staaten in der Status-Entwicklung von 1871 bis 1918 in den Präsentationen und Anlagen zur einfachen Darstellung kaum oder selten erwähnt. Auf den folgenden Seiten wird der fehlende Zustand angesprochen und erklärt. FolksValue
Der Unterschied zwischen
Unmittelbarer Reichsangehörigkeit und Unmittelbarer Staatsangehörigkeit
In dieser Darstellung werden die Entwicklung des mittelbaren (nicht direkten) Status im
Art. 3 der Verfassung und der unmittelbare (direkter) Status der Reichsstaaten beschrieben.
Art. 3 Reichsstaaten
1871 Mittelbare Reichsangehörigkeit MR u UStA Unmittelbare Staatsangehörigkeit
1888 Unmittelbare Reichsangehörigkeit UR u UStA Unmittelbare Staatsangehörigkeit
Kolonie-Status UR aus Übersee
statuswidrig verlinkt mit Art. 3
1913 StA-G v. 22.07 Reichsangehörigkeit ersetzt mit Ausdruck Deutscher.
StA-G § 1 Getrennter Status UR-D o UStA-D mit der Eigenschaft Deutscher.
Der neue Kolonie-Status und die Eigenschaft als Deutscher waren noch nicht aktiv.
Eigenschaft Deutscher UR-D u UStA-D Unmittelbare Staatsangehörigkeit
Art. 3 Deutsche Staaten
1914 Unmittelbare Reichsangehörigkeit
mit der Eigenschaft als Deutscher StA-G § 1: UR-D o UStA-D
= Unmittelbare StAngehörigkeit Eigenschaft Deutscher verlinkt
mit der Eigenschaft als Deutscher mit Art. 3 der Verfassung.
Kolonie-Status UR-D = UStA-D
Eine weitere Darstellung
1871 Mittelbare Reichsangehörigkeit und Unmittelbare Staatsangehörigkeit der Staaten.
Art. 3 der Verfassung verlieh einen zusätzlichen gemeinsamen Mittelbaren Status.
MR u UStA Der doppelte Status im Deutschen Reich bis 1888.
Verf. Art. 3 Status MR:
Für ganz Deutschland besteht eine gemeinsame Mittelbare Reichsangehörigkeit mit
der Eigenschaft als Mittelbarer Reichsangehöriger (natürliche Person).
Die Reichsstaaten verliehen eine Unmittelbare StAngehörigkeit mit der Eigenschaft
als Unmittelbarer Preuße, Bayer, Sachse, Badener, … usw. (natürliche Personen).
Der völkische Begriff Deutscher war bis Ende 1913 eine natürliche Person.
Der völkische Begriff deutsch oder deutschsein war im Status bis Ende 1913 verboten.
1888 In den deutschen Überseekolonien (RG Nr. 1776) wurde der Kolonie-Status Unmittel-
bare Reichsangehörigkeit verliehen, der statuswidrig mit Art. 3 der Verf. verlinkt war.
UR u UStA Die Mittelbare Reichsangehörigkeit war beseitigt. Die Unmittelbare
Reichsangehörigkeit kolonisierte Art. 3 der Verfassung. Das Kolonie-
Grund-Gesetz und die Verfassung waren im Art. 3 gleich = geschaltet.
Verf. Art. 3 Status UR:
Für ganz Deutschland besteht eine gemeinsame Unmittelbare Reichsangehörigkeit mit
der Eigenschaft als Unmittelbarer Reichsangehöriger (natürliche Person).
Der juristische Trick zur Kolonialisierung Deutschlands
1913 Die Überschrift Reichs- u Staatsangehörigkeits-Gesetz v. 22.07.1913 vernebelte den
Kolonie-Status im Art. 3 der Verf. und den getrennten Status im StA-G § 1. Die Reichs-
angehörigkeit wurde am 28. Mai 1913, Reichstagsdebatte – 153 Sitzung, Seite 5288
mit dem Ausdruck Deutscher ersetzt.
Nicht aktiver Status Verf. Art. 3 Deutschangehörigkeit:
Für ganz Deutschland besteht eine gemeinsame Deutschangehörigkeit mit der Eigen-
schaft als Deutscher (natürliche Person). Deutsch oder deutschsein war bis Ende 1913
ein völkischer Begriff.
1914 Aktiver Kolonie-Status UR mit der Legaldefinition Deutscher (juristische Person). Der
neue Kolonie-Status UR-D trat 1914 in den deutschen Überseekolonien durch das RG
Nr. 4266 in Kraft und war statuswidrig mit Art. 3 der Verfassung verlinkt. Die aktive
Eigenschaft als Deutscher verlinkte am 1.1.1914 den doppelten und getrennten Status
mit Art. 3 der Verfassung. Die UND/ODER-Funktion war durch Gleich = Schaltung im
Art. 3 der Verfassung aufgehoben. Dr. jur E. Isay schrieb 1907 über die StAangehörig-
keit juristischer Personen. Als Prof. kommentierte Isay 1929 den Begriff Deutscher.
1914 Verf. Art. 3 Kolonie-Status UR-D = UStA-D:
Für ganz Deutschland = Deutsche Staaten besteht eine Unmittelbare Reichsangehörig-
keit mit der Eigenschaft als Deutscher (juristische Person).
UR-D = UStA-D
Der Unterschied zwischen Unmittelbarer Reichsangehörigkeit oder Unmittelbarer
StAngehörigkeit war durch die Verlinkung Deutscher im Art. 3 der Verfassung
gleich = geschaltet, aufgehoben und kolonisiert.
Der völkische Begriff Deutscher (natürliche Person) wurde durch die Legaldefinition
im StA-G § 1 eine juristische Person (Sache, Gegenstand). Das Völkerrecht der Rassen
ist für juristische Personen nicht zuständig. Die staatlichen Hoheitsrechte waren 1914
im DR beseitigt. Deutschland mit Deutschen Staaten kolonisiert. Der Kaiser konnte
bei Kriegsbeginn nach dem juristischen Zustand nur noch den Ausnahmezustand im
DR und in den Überseekolonien ausrufen. Die Reichsstaaten waren von 1871 bis Ende
1913 souverän. Das Kolonie-Grund-Gesetz der deutschen Schutzgebiete war seit 1888
mit der 1871er Verfassung im Art. 3 gleich = geschaltet (verschmolzen). Die Angehöri-
gen der Deutschen Staaten waren 1914 mit der Eigenschaft Deutscher juristische Per-
sonen. Das Völkerrecht und die HLKO sind für juristische Personen nicht zuständig.
Die mittelbare und unmittelbare Status-Entwicklung im Überblick
1871 MR u UStA Der doppelte Status für die Reichsstaaten.
1884 Erwerb von Kolonien in Übersee. Die R-Verf. war in den Übersee-
kolonien nicht gültig.
1888 UR u UStA Der Kolonie-Status UR statuswidrig verlinkt mit Art. 3 der Verf.
1914 UR-D = UStA-D Der neue gleich = geschaltete Kolonie-Status im Art. 3 der Verf.
1919 UDR u UDL Versailler Kolonie-Status und Kolonie-Status RV Art. 110 GG
1933 UDR u UDStA NS-Kolonie-Status. Gleich=Schaltung der Länder zu UDStA.
1934 UDR = UDStA Das NS-Regime übernahm den Versailler Kolonie-Status UDR.
1946 Anordnung der Brit.Militärreg.: Der NS-Status blieb weiter gültig.
BMVO Nr. 57: Verbot der Länder, über ihre StA zu entscheiden.
1949 UDR = UDStA NS-Art. 116 (1) Das Militär-GG für die BRD ist die Verfassung.
GG 1 für die BRD: Umsetzung Art. 146 für juristische Personen.
1975 UDR = UDStA Status-Deutscher
1990 GG 2 für die BRDDR: Umsetzung Art. 146 für juristische Personen.
1992 UDR = UDStA u MU (Zusätzliche Mittelbare Unionsbürgerschaft /
Nicht-Staatsangehörigkeit)
2000 UDR = UDStA NS-Status-Leiche
UDR = UDStA NS-Status-Attrappe
UDR = UDStA u UU (Unmittelbare Unionsbürgerschaft) Doppelte Staatlosigkeit
Dexit BRD / EU