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Ausgabe März 2020 |
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Der Amerikanische Präsident D. Trump erklärte 2017 in seiner Antrittsrede: „Wir werden dem Volk die Macht zurückgeben“. In der Pressekonferenz am 27.04.2018 sprach der Präsident D. Trump von Friedensverträgen mit Deutschland.
Mit dem flammenden Schwert wurde der Krieg in Europa begonnen und mit dem riesigen Truppenaufmarsch Defender 2020 soll der Waffenstillstand durch Friedensvertrag beendet werden. Am 12. September 2019 erklärte US-Botschafter Richard Grenell: „Die Deutschen sollten sich nicht länger der Illusion hingeben, souverän zu sein. Akzeptiert es endlich: Deutschland ist immer noch ein US-Protektorat!“ Mit Wiederherstellung der Souveränität Deutschlands kann der Weltfrieden dann ver-kündet werden. Der Versailler Vertrag endete im Januar 2020. Der neue Gipfel in Jalta 2020 ist für das besetzte Deutschland von großer Tragweite.
Aus diesem aktuellen Anlass hat „FolksValue - Institut für Friedensforschung“ sich an die zuständigen Botschafter der Besatz-ungsbehörden in Berlin und ihre Präsidenten gewendet. Jahrelange intensive juristische Nachforschungen haben unser Insti-tut FolksValue in die Lage versetzt, den entstaatlichten Zustand der BR in Deutschland durch Fakten zu belegen. Jetzt steht FolksValue mit den erstmals vollumfänglich aufgedeckten Fakten in der Pflicht, die Besatzungsbehörden, die rechtsprechen-de Gewalt sowie die Entstaatlichte Bevölkerung in der BR in D über den nun offenkundigen Zustand in Kenntnis zu setzen. Auch die Präsidenten sind vorsorglich von der enttarnten Staatlosigkeit im besetzten US-Protektorat in Kenntnis zu setzen, damit die Weltmächte in Jalta gemeinsam den staatlosen Zustand der Deutschen beachten und berücksichtigen. Denn ein Friedensvertrag mit Entstaatlichten zu schließen ist kein Garant für eine friedliche multinationale Weltgemeinschaft.
1914 wurde vom Kaiser der Belagerungszustand, das Kriegsrecht ausgerufen. Der Kaiser und die Staatsrechtler erkannten nicht, daß der Kolonie-Status UR-D (Unmittelbare Reichsangehörigkeit als Deutscher) im Reichs-Gesetz Nr. 4266 § 9 (2)
bereits mit Art. 3 der ReichsVerfassung verlinkt war. Das StaatsAngehörigkeits-Gesetz § 1 wurde durch die Eigenschaft als Deutscher auch mit Art. 3 der RV verlinkt und hob den getrennten Status mit der ODER-Funktion auf. Art 3 der RV war 1914 ein Kolonie-Käfig (UR-D mit StA-D), in dem die Deutschen Staaten ohne Heimat-Eigenschaften eingesperrt waren. Der Kolo-nie-Status UR-D aus den Deutschen Schutzgebieten kolonisierte und beherrschte über Art. 3 die RV. Sie, die RV, war seit 1888 durch die Verlinkung mit dem Kolonie-Status UR (Kolonieangehörigkeit) auch in den deutschen Schutzgebieten gültig. Der neue Kolonie-Status UR-D von 1914 kolonisierte mit Art. 3 die ReichsVerfassung. Die Feinde Deutschlands hatten mit der Koloniegesetzgebung den Belagerungszustand ausgehebelt, da in den deutschen Kolonien und dem kolonisierten Deutschen Reich nur der Notstand ausgerufen werden konnte. Die Feinde hatten die RV mit Art. 3 juristisch kolonisiert.
Vor dem Versailler Knebelvertrag wurden von 1916 bis 1918, zwischen dem DR und den Kriegsgegnern im Osten, Friedens-verträge abgeschlossen. Um den Weltfrieden wieder herzustellen, ist es für die Besatzer möglich, die Friedensverträge mit Deutschland und den Kriegsgegnern im Westen von 1918 zu erweitern.
Wer soll die Friedensverträge mit den Besatzungsmächten unterzeichnen?
Die Organisation FolksValue hat die „Kommission 146“ als Gremium von Sachverständigen aufgestellt, um Friedensverträge mit den Besatzern zu zeichnen. Die Besatzungsmächte hatten die Voraussetzung im Militär-GG geschaffen, mit der Umsetz-ung Art. 146 für eine Verfassung abzustimmen, die das Grundgesetz der BR in Deutschland ablöst. Es ist für die entstaatlich-ten Deutschen die einzige Möglichkeit, sich mit dem Grundrecht 146 selbst aus dem Vernichtungs-Käfig zu befreien. Mit der „Urkunde 146“ soll das Kolonie-Grundgesetz von 1919 entrümpelt und zu einer handlungsfähigen Übergangsverfassung umgebaut werden.
Nach dem II. WK wurde in Berlin eine Verfassung für Gesamtdeutschland von den Besatzern mit den Deutschen entworfen. Diese (Kolonie)Verfassung wurde in der Sowjetischen Besatzungs-Zone für die Deutsche DR installiert.
Eine Übergangsverfassung gibt dem Deutsche Volk Zeit, sich mit der Kolonie-Vergangenheit auseinanderzusetzen und für
die Zukunft eine Verfassung anzunehmen, die den folgenden Generationen in Deutschland ihre Existenz sichert.
Die gemeinsame Übergangs-Staatsangehörigkeit Deutschland (ohne Legaldefinition Deutscher) ist als Status für die neu zu schaffenden Friedensverträge vorgesehen. Die Staaten von Deutschland erhalten ihre Staatsangehörigkeiten mit ihren Hei-mat-Eigenschaften zurück, wenn ihre Staatsgrenzen wieder hergestellt sind. Die Status-Attrappe und das Militär-GG werden beseitigt.
Mit dem riesigen Truppenaufmarsch Defender 2020 soll der Waffenstillstand durch Friedensverträge beendet werden. Der Regent von Preußen (von Hohenzollern) ist wahrscheinlich der Ansprechpartner für die Besatzungsmächte. Die Inhaber der Urkunde 146 haben bereits den Grundstein in Deutschland für den Weltfrieden gelegt. Sie bauen mit Ihren Urkunden 146
die Heimat Deutschland wieder auf und befreien sich seit 2018 mit Unterstützung des US-Präsidenten D. Trump, Frieden mit Deutschland, aus ihrer Existenzlosigkeit. Die Übergangsverfassung auf der Internetseite „Deutschlanderhebung.de“ wird auch nach dem Friedensvertrag und der Befreiung Deutschlands ein demokratischer Baustein zur Wiedererlangung der Souveräni-tät. Die entstaatlichten Deutschen befreien sich selbst mit der Urkunde 146 und aktivieren die Übergangsverfassung. Die Frauen bleiben stimmberechtigt und sind den Männern gleichgestellt. Die Urkunde 146 ist ein starkes Signal und zeigt den Besatzern, dass das deutsche Volk aus eigenem Antrieb wieder souverän wird. Die Verfassung von 1871 wurde 1888 kolo-nisiert und verlor 1914 mit den Kolonie-Status UR-D im Art. 3 der RV ihre Souveränität.
Prinz Georg Friedrich von Preußen ist der rechtmäßige Nachfolger und gekrönte Präsident von Deutschland.
Wenn die entstaatlichten Deutschen und die Besatzer es wünschen, den Regenten von Preußen als Ansprechpartner für die Friedensverträge mit Deutschland zu zeichnen, sind folgende Punkte zu beachten:
Der Souverän verkörpert die Staatsangehörigkeit für seine Völker und die Staaten von Deutschland. Die Staaten von Deutsch-land sind wieder herzustellen. Der Regent besitzt dann die Staatsangehörigkeit von Preußen mit der Eigenschaft als Deutsch-er (Kolonie-Status Art. 3 der Kolonie-RV 1914 - 1871). Die Verfassung von 1871 war 1888 in den deutschen Schutzgebieten gültig und verlor 1914 durch eine juristische List ihre Souveränität durch Art. 3 der RV. Die Reichsstaaten wurden 1914 Deutsche Staaten.
Die Unmittelbare Reichsangehörigkeit mit der Eigenschaft als Deutscher beherrscht die Deutschen Staaten im Kolonie-Käfig durch Art. 3 der Kolonieverfassung. Die Legaldefinition mit der Eigenschaft als Deutscher (1975 Status-Deutscher) ist zu be-seitigen. Die NS-deutsche Staatsangehörigkeit (UDR = UDStA) hat vier Völkermorde erzeugt. Die kolonisierten Status-Begriffe wurden durch das Versailler Reichsgesetz UDR (Unmittelbare Deutsche Reichsangehörigkeit) und dem NS-Status UDStA (Unmittelbare Deutsche StAngehörigkeit) gleich=geschaltet zum Vernichtungs-Status UDR = UDStA. Die Kolonie-Bezeich-nungen sind mit ihren Wurzeln vollständig zu vernichten, damit die Deutschen ihr Existenzrecht wieder erhalten und die Souveränität für die zukünftigen deutschen Generationen aufgebaut werden kann.