Kolonie-Begriff: Verfassungsgebende Deutsche Nationalversammlung
RG Nr. 6528 (12. Nov. 1918) Rat der Volksbeauftragten - Sozialistisches Programm -
Der Belagerungszustand (Notstand) wurde aufgehoben.
Kaisersturz (28. Nov. 1918) Kaiser Wilhelm II. dankt ab.
RG Nr. 6554 (30. Nov. 1918) Verfassungsgebende Deutsche Nationalversammlung
Kolonie Nationalversammlung
RG Nr. 6702 (10. Febr. 1919) Vorläufige Reichsgewalt § 2 Staatenausschuß
Deutsche Staaten (Freistaaten)
Kolonie – Staaten
26. Juni 1919 Versailler Vertrag trat am 10. Januar 1920 in Kraft Status UDR
RG Nr. 6958 (16 Juli 1919) Versailler RG zwischen Deutschland und den Alliierten Mächten
RG Nr. 6982 (11. Aug. 1919) Kolonie-Verfassung DR
Kolonie-GrundGesetz Art. 110 Status UDL
Deutsche Staaten zu Deutschen Ländern kolonisiert
Art. 178 (1) Kolonie-Verfassung DR 1914 - 1871 und das Gesetz
über die vorläufige Reichsgewalt sind aufgehoben.
Jede Verfassungsgebende Versammlung, die nach 1918 ausgerufen wird, steht mit den Kolonie-Begriffen von 1918, 1919, 1934 und 1949 in Verbindung.
Wer seine Staatsangehörigkeit bis 1914 oder auch vor 1914 nachweisen möchte, wird kaum Aussicht auf Erfolg haben. Die Staatsangehörigkeit in einem Reichsstaate oder Deutschen Staate können nur Personen nachweisen, die Eingebürgert oder verbeamtet worden sind. Die Mehrzahl der Staatsangehörigen in Deutschland besaßen keine Status-Dokumente zum Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit. In einer Reichstagsdebatte von 1913 wurde dieser Zustand angesprochen.
Deutschlanderhebung.de und Frauenwahlrecht
Sich für eine bestehende Verfassung in Deutschland zu entscheiden, ist nicht so einfach. Der Kolonie-Status UR der deutschen Kolonien in Übersee wurde ab 1888 mit der Reichsverfass-ung verlinkt. Die RV und das Kolonie-GrundGesetz waren damit vermischt. Ab 1914 war der neue Kolonie-Status auch mit Art. 3 der RV verlinkt und kolonisierte die 1871 Verfassung mit der UR und der Eigenschaft Deutscher. Die Kolonie-Verfassung vom DR und das Kolonie-GG der Schutzgebiete waren im Reich und in den Überseekolonien durch die hinterhältige Verlinkung zusammen gültig. Das StAG § 1 mit seinem getrennten Status UR-D o StA-D war auch verlinkt mit dem Kolonie-Käfig Art. 3 der RV (UR-D mit StA-D). Die Deutschen Staaten mit der Eigenschaft Deutscher waren eingesperrt im Kolonie-Käfig. Dieser Zustand ist Staats-rechtlern und Staatsangehörigen in Deutschland nicht bekannt.
1919 wurde in Deutschland die neue Kolonie-Verfassung mit dem Kolonie-GG weiter als Waffe gegen Deutschland und seine Völker eingesetzt. Die Verfassungsgebende Deutsche Kolonie-Nationalversammlung hatte mit dem Deutschen Kolonie-Staatenausschuss das Versailler RG Nr. 6958 und die Kolonie-Verfassung mit dem Kolonie-GG RG Nr. 6982 in Kraft gesetzt. Die Deutschen Staaten wurden durch den Vernichtungs-Art. 110 zu Deutschen Ländern kolonisiert.
Artikel 181 der WRV spricht: Das deutsche Volk hat durch seine (Kolonie)-Nationalver-sammlung diese (Kolonie)-Verfassung beschlossen und verabschiedet.
Die Heimat-Staaten werden mit der Umsetzung 146 aus der Kolonie-Verfassung von 1919 befreit und mit der Übergangsverfassung wieder souverän. Die Feinde Deutschlands sollen erkennen, dass ihr Vernichtungs-System beseitigt wird. Jeder andere Befreiungsversuch überlagert den Vernichtungs-Zustand und die Staaten von Deutschland erhalten nicht ihre staatlichen Hoheitsrechte zurück. Die 1919 Verfassung wird von Kolonie-Begriffen entrüm-pelt. Die Legaldefinition Deutscher wird beseitigt. Das Frauenwahlrecht bleibt in Kraft.
Die Legaldefinition: Deutschland bedeutet das DR in den Grenzen von 1937 … (SHAEF-Gesetz Nr. 52) ist von den Besatzern zu löschen. Das völkische Wort Deutschland kann dann zu einem rechtlichen Begriff für die gemeinsame zusätzliche Staatsangehörigkeit verwendet werden. FolksValue hat pflichtgemäß die Besatzungsbehörden in Berlin in Kenntnis gesetzt und die Fakten im Internet veröffentlicht.
Umsetzung Art. 146 M-GG Deutschlanderhebung.de Urkunde 146